Stipendien und Projektmittel für Filmvorhaben im Rahmen des Berliner Künstlerinnenprogramms für 2017 ausgeschrieben. Bewerbungsschluss ist der 18. Oktober 2016 - Aviva - Berlin Online Magazin und Informationsportal für Frauen aviva-berlin.de Women + Work



AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 12.09.2016


Stipendien und Projektmittel für Filmvorhaben im Rahmen des Berliner Künstlerinnenprogramms für 2017 ausgeschrieben. Bewerbungsschluss ist der 18. Oktober 2016
AVIVA-Redaktion

Die Berliner Kulturverwaltung vergibt auch im Jahr 2017 Arbeitsstipendien im Bereich Film und Video an Filmemacherinnen, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Berlin haben. Gefördert werden alle Phasen der Filmrealisierung, von ersten Recherchen und der Drehbucherstellung über …




... Dreharbeiten bis zur Postproduktion.


Es können sich zudem Initiativen und Gruppen mit Erfahrung in der Kinoprogramm-arbeit für Abspielreihen oder Veranstaltungen bewerben, deren Zielsetzung es ist, Arbeiten von Regisseurinnen einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen.

Über die Bewerbungen berät eine unabhängige Jury. Bewerbungsschluss ist der 18. Oktober 2016.

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Vergeben werden Arbeitsstipendien und Projektzuschüsse an Filmemacherinnen sowie Zuschüsse für Filmreihen / Veranstaltungen, die Arbeiten von Filmemacherinnen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen. Gefördert werden zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben z.B. für die Drehbucherstellung oder für Recherchen und Vorarbeiten zu geplanten Filmen. Zudem werden Stipendien zur Sicherung des Lebensunterhalts bei der Produktion, dem Vertrieb und der öffentlichen Präsentation eigener Filme, auch im Ausland vergeben.

Voraussetzungen

Die Künstlerinnen sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dieses mit entsprechenden Arbeitsproben.
Für den Bereich Filmreihen/Veranstaltungen können sich auch Vereine und Initiativen bewerben, die über Erfahrungen in der Kinoprogrammarbeit verfügen.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller leben und arbeiten, bzw. haben ihren Hauptsitz in Berlin.
Nicht gefördert werden Vorhaben, die der Realisierung reiner Videoinstallationen dienen.
Die Antragstellerinnen sind nicht an einer Hochschule immatrikuliert.

Umfang der Förderung

Die Stipendien für Filmemacherinnen sind mit monatlich 2.000 € dotiert und bemessen sich zeitlich am Umfang des Arbeitsvorhabens, in der Regel zwischen 3 bis 6 Monaten.
Projektförderung kann für bereits fertiggestellte Filme beantragt werden z.B. für die Filmkopie-Erstellung oder für Vertriebsmaßnahmen (Teilnahme an Festivals, Untertitelung usw.)
Die Zuschüsse für Filmreihen, Festivals und filmtheoretischen Veranstaltungen (z.B. für Filmkopie-Transporte, Werbemittel, Honorare für Referentinnen und Referenten, Reisekosten) betragen maximal 8.000 €.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Projektförderung wird in der Regel jeweils im November eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.

Antragsstellung
Bitte reichen Sie den Antrag elektronisch und einmal in Papierform ein.
Der postalische Antrag ist zu richten an den
Regierenden Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei –Kulturelle Angelegenheiten
Karin Hofmann -Künstlerinnenförderung
Brunnenstr. 188 -190, 10119 Berlin

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt. Detaillierte Informationen sowie die Ausschreibungsunterlagen finden Sie unter:

www.berlin.de




Quelle: Pressestelle Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten, 12.09.2016


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Beitrag vom 12.09.2016

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